Services

Semesterticket-
rückerstattung

Das Semesterticket wird im Solidarmodell erhoben, deshalb muss auch immer zur Rückmeldung gezahlt werden. Dadurch kann es so günstig sein. Eine Befreiung vor Bezahlung des Semesterbeitrags ist leider nicht möglich. Es gibt verschiedene Gründe, die dich dazu berechtigen, einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages zu stellen. Eine Nichtnutzung zählt nicht dazu. Im Folgenden sind die möglichen Rückerstattungsgründe nach der Sozialordnung aufgelistet.

WICHTIG: Beachte bitte die entsprechenden Fristen zur Einreichung deines Antrags! Berücksichtige, dass die Einreichung deiner Nachweise innerhalb dieser Fristen geschehen muss!

 

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rückerstattung

Das Semesterticket wird im Solidarmodell erhoben, deshalb muss auch immer zur Rückmeldung gezahlt werden. Dadurch kann es so günstig sein. Eine Befreiung vor Bezahlung des Semesterbeitrags ist leider nicht möglich. Es gibt verschiedene Gründe, die dich dazu berechtigen, einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages zu stellen. Eine Nichtnutzung zählt nicht dazu. Im Folgenden sind die möglichen Rückerstattungsgründe nach der Sozialordnung aufgelistet.

WICHTIG: Beachte bitte die entsprechenden Fristen zur Einreichung deines Antrags! Berücksichtige, dass die Einreichung deiner Nachweise innerhalb dieser Fristen geschehen muss!

Erstattungsgründe

Eine Erstattung des Mobilitätsbeitrages ist bei einem studienbedingten Auslandsaufenthalt monatsweise möglich, wenn der Aufenthalt in dem Monat mehr als die Hälfte der Tage beträgt.

Studienbedingt bedeutet dabei z.B. ein Pflichtpraktikum, ein Praxissemester im Ausland oder externe Abschlussarbeiten. Ein freiwilliges Praktikum oder ein reguläres Arbeitsverhältnis zählen dabei nicht!

Die Antragsfrist ist der 15. des Vormonats, ab dem eine Erstattung beantragt wird. Wenn du zum Beispiel eine Erstattung ab April beantragen willst, muss der Antrag bis zum 15. März gestellt worden sein.

Bei der Erstattung wird das Ticket in den betreffenden Monaten deaktiviert! Nach dem erstatteten Zeitraum wird das Ticket wieder aktiviert, ohne, dass du etwas tun musst.

Für jeden berechtigten und gesperrten Monat erstatten wir dir 1/6 des von dir gezahlten Mobilitätsbeitrages.

Bei einer verspäteten Immatrikulation im laufenden Semester kann eine anteilige Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages für die vollen, nicht eingeschriebenen Monate im Semester beantragt werden. Wenn du z.B. verspätet eingeschrieben wurdest, kann das Ticket nur anteilig erstattet werden, wenn deine Einschreibung frühestens am 01.04 oder 01.10 ist.

Die Antragsfrist ist ein Tag nach Ende des Semesters, für das eine Erstattung beantragt wird. Im Wintersemester ist das der 01.03 und im Sommersemester der 01.09.

Für jeden berechtigten Monat erstatten wir dir 1/6 des von dir gezahlten Mobilitätsbeitrages.

Bei einer Behinderung mit z.B. der Wertmarke G in deinem Schwerbehindertenausweis oder bei Behinderung oder chronischer Krankheit, die es dir nicht möglich macht, den ÖPNV zu benutzen, kannst du einen Antrag auf Erstattung stellen.

Die Antragsfrist ist ein Tag nach Ende des Semesters, für das eine Erstattung beantragt wird. Im Wintersemester ist das der 01.03 und im Sommersemester der 01.09.

Bei Berechtigung erstatten wir dir den vollständigen Mobilitätsbeitrag.

Wenn du zusätzlich an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist und dort bereits ein Deutschlandsemesterticket erhältst, kannst du es dir bei uns erstatten lassen. Das Ticket wird nach Erstattung bis Ende des Semesters deaktiviert!

Die Antragsfrist ist ein Tag nach Ende des Semesters, für das eine Erstattung beantragt wird. Im Wintersemester ist das der 01.03 und im Sommersemester der 01.09.

Bei Berechtigung erstatten wir dir den vollständigen Mobilitätsbeitrag.

Falls du in einer finanziellen Härtesituation bist, kannst du einen Antrag auf Erstattung stellen. Finanzielle Härtesituationen sind z.B. eine kaputte Waschmaschine oder eine unerwartete Kündigung.

Die Bearbeitung erfolgt durch den Sozialausschuss des Studierendenparlaments.

In deinem Antrag musst du einen Nachweis deiner finanziellen Situation, insbesondere deines Einkommens, erbringen. Die erforderlichen Dokumente werden dir während der Antragstellung ausführlich genannt.

Im Rahmen der Erstattung kann auch eine Anmeldung beim „Freitisch“-Programm des Studierendenwerks stattfinden. Dieses beinhaltet pro Tag ein kostenloses Essen an allen teilnehmenden Mensen mit der Auswahl zwischen Tellergericht, vegetarischem Gericht und dem Klassiker.

Auch die Antragstellung für das Sozialstipendium kann optional über diesen Antragsgrund erfolgen.

Die Antragsfrist ist ein Tag nach Ende des Semesters, für das eine Erstattung beantragt wird. Im Wintersemester ist das der 01.03 und im Sommersemester der 01.09.

Bei Berechtigung erstatten wir dir den vollständigen Mobilitätsbeitrag.

Falls du dich in einer außerordentlichen finanziellen Notsituation befinden solltest, kannst du einen Antrag auf ein Sozialstipendium stellen.

Die Antragstellung findet unter dem Antragsgrund „Finanzielle Härte“ statt und hat die gleichen Antragsfristen.

Die Bearbeitung erfolgt durch den Sozialausschuss des Studierendenparlaments. Die Höhe des Stipendiums wird individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen festgelegt.

Antrag

Semesterticket FAQ

Du hast noch offene Fragen rund ums Semesterticket? Schau jetzt in die Semesterticket FAQ.

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