Gremien

Weitere Gremien

Auch in deiner Fachhochschule gibt es Politik und Demokratie, nur eben im Rahmen der Hochschule. Bestimmte Gremien werden gewählt und diese können wieder Personen in andere Gremien entsenden.
In den jährlichen Hochschulwahlen hast du das Recht und die Chance, diejenigen zu wählen, die deinen Ansichten entsprechen. Du kannst dich natürlich auch selbst aufstellen lassen!

Wozu Gremienarbeit?

Warum so viele und wofür überhaupt? Damit nicht einfach so irgendetwas entschieden wird.
In den einzelnen Gremien wird differenziert über bestimmte Themen gesprochen. Und es sitzen auch nur die Leute drin, die sich dafür interessieren.

Auch du kannst dich zur Wahl aufstellen lassen und deine Stimme nutzen. Kontaktiere dazu am besten die jeweiligen Gremien.

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Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) kümmert sich um die Belange von 13.000 Studierenden. Hierbei sprechen wir uns insbesondere gegenüber der Hochschule, dem Land, der Öffentlichkeit und der Politik aus. Woher wir wissen was euch bewegt? Wir werden jährlich vom Studierendenparlament gewählt, so auch durch, denn ihr entscheidet, wer im SP sitzt. Wenn euch etwas auf dem Herzen liegt, könnt ihr natürlich direkt auf uns zukommen, entweder per Mail oder in die Räumlichkeiten des AStA. Wir stehen euch mit Rat und Tat zur Seite. Es ist unsere Aufgabe, die Studienbedingungen für euch Studierende zu verbessern.

Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es bestimmt mit seinen maximal 21 Mitgliedern die Ausrichtung der Studierendenschaft, mandatiert die AStA Mitglieder und stellt einen Haushalt auf.

Fachschaftsräte sind erste Ansprechpartner für alle Probleme der Studierendenschaft. Sie bestehen aus maximal neun direkt gewählten Mitgliedern. Sie vertreten die Fachschaft gegenüber der Fachbereichsleitung und organisieren bspw. die Erstsemesterarbeit im Fachbereich.

In den Fachbereichsräten werden die akademischen und administrativen Belange des Fachbereichs entschieden: Alle Prüfungsordnungen des Fachbereichs gehen durch dieses Gremium, Neuberufungen, Frauenförderpläne und Evaluationsergebnisse der Lehre ebenso. Dem Rat gehören sieben ProfessorInnen, drei MitarbeiterInnen und drei Studierende an.

Studium und Arbeit zu verbinden ist oft nicht so leicht. Die Tätigkeit als studentische Hilfskraft stellt hierbei allerdings eine gute Möglichkeit dar, neben dem Studium Berufserfahrung zu sammeln und Geld zu verdienen. Da es sich bei einem HiWi-Job um ein Arbeitsverhältnis handelt und es für viele vielleicht der erste Job ist, sind sich einige Studierende ihrer Rechte und Pflichten als ArbeiternehmerIn eventuell nicht bewusst. Die Vertretung der Belange der Studentischen Hilfskräfte, kurz SHK-Rat, ist eine Anlaufstelle für genau solchen Themen und vertritt die Belange der studentischen Hilfskräfte an der FH Aachen.
Der SHK-Rat kontrolliert die Einhaltung geltender Gesetze in Bezug auf die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitszeitgesetz. Er informiert die Studentischen Hilfskräfte außerdem über Bedingungen, die sie einfordern können und über Tätigkeiten, die sie nicht verrichten dürfen.

Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan versieht er je nach Gesetzeslage legislative (z.B. die Rahmenprüfungsordnung), beratende, strategische, kontrollierende Leitungsaufgaben.

Der Hochschulrat übt eine Funktion aus, die mit der eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen vergleichbar ist: Er berät das Rektorat und überwacht zugleich dessen Arbeit. Das Gremium besteht aus acht Mitgliedern und werden für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.

Die Kommission berät das Rektorat auf Hochschulebene beziehungsweise das Dekanat auf Fachbereichsebene über die Möglichkeit der Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) vom Land NRW. Die Studierenden stellen hier mit vier VertreterInnen die größte aller vertretenen Gruppen dar.

Die Kommission arbeitet zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten der FH Aachen, um die Gleichstellung von Frau und Mann zu koordinieren. Zusätzlich werden Frauenförderpläne entwickelt oder Stipendien für Doktorandinnen vergeben.

Das Rektorat vertritt die Hochschule nach außen. Gewählt wird das Rektorat vom Hochschulrat. Das Rektorat besteht aus dem/dem RektorIn (VorsitzendeR), dem/ der KanzlerIn und drei ProrektorInnen.

Das Dekanat leitet die Fachbereiche und vertritt sie innerhalb der Hochschule. Verantwortlich ist das Dekanat vorallem für die Studien- und Prüfungsorganisation, das Lehrangebot und die Qualitätssicherung.

Die Kommission dient der Beratung des Rektorats bei der Entschlussfassung zu Prüfungsordnungen, der Beratung des Senats bei den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung, Zulassungsvoraussetzungen zu Studiengängen und anderen Studienbedingungen. Außerdem werden auch prüfungsrechtliche Angelegenheiten diskutiert. Hier haben die Studierenden drei Sitze, um die studentischen Interessen zu vertreten.

Dieses Gremium kümmert sich um die Mittelvergabe für Forschungsprojekte und Forschungsfreisemester für ProfessorInnen. Zusätzlich wird eine Strategie zur Forschung entwickelt, um bspw. die Frage „Wo darf geforscht werden?“ zu beantworten.

Die Senatskommission für Planung und Finanzen empfiehlt die Verwendung der finanziellen Mittel der FH Aachen. Sie berichtet regelmäßig dem Senat. Die Studierenden sind hier mit 3 VertreterInnen beteiligt.