Stellungnahme Freiversuche
Veröffentlicht am 09.06.2020
Liebe Kommiliton*innen,
wie ihr vielleicht wisst, wurde am 15.04. die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CHVO) des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Die Verordnung hatte zum Ziel, den Hochschulen im Umgang mit der Krise den Weg zu weisen und negative Folgen der Pandemie aufgrund von Versammlungsverboten und Prüfungsausfällen für Studierende so weit es ging abzufangen.
Unter anderem wurde in der Verordnung festgelegt, die Regelstudienzeit für eingeschriebene Studierende um ein Semester zu erhöhen und eine Freiversuchsregelung für Erstversuche einzuführen. Demnach sollten Prüfungen, die erstmals abgelegt und nicht bestanden wurden, als nicht unternommen gelten (§7, Abs. 4 der CHVO). Zweit- und Drittversuche sowie Verbesserungsversuche waren von dieser Regelung ausgeschlossen - ein Umstand, den wir ausdrücklich kritisiert haben.
Unserer Auffassung nach, ist eine Unterscheidung in Erst-, Zweit- und Drittversuche unter Pandemie-Bedingungen im höchsten Maße ungerecht. Wir sehen darin die Chancengleichheit verletzt, weil sie Studierende im Zweit- oder Mehrfachversuch gegenüber Studierenden im Erstversuch benachteiligt.
Von den veränderten Prüfungs- und Lehrbedingungen durch die Pandemieschutz-Vorschriften sind alle Studierenden gleichermaßen betroffen – daraus resultierende Erleichterungen müssen deshalb auch für alle gemeinsam gelten. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Studierende, die wegen eines gescheiterten Erstversuchs unter besonderem Druck stehen, in der jetzigen Situation unter erschwerten Bedingungen mehr Leistung erbringen sollen.
Das zuständige Ministerium folgte dieser Argumentation: Zum 05.05. wurde eine Änderung an der CHVO vorgenommen, nach der alle Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten – solange das Rektorat der Hochschule keine anderslautende Regelung beschließt.
Im Interesse der Gleichbehandlung aller Studierenden haben wir im Corona Krisenstab darauf hingearbeitet, die Fachbereichsvertreter*innen von der Ausweitung der Freiversuchsregelung auf alle Versuche in diesem Semester zu überzeugen.
Wir freuen uns deshalb sehr, euch mitteilen zu können, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren. Das Rektorat stärkt uns durch seinen Beschluss vom 20.05. den Rücken und hat sich damit klar zugunsten der Studierenden positioniert: In diesem Semester werden alle Prüfungen im Freiversuch durchgeführt.
Unser besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr.-Ing. Josef Rosenkranz, der sich mit uns zusammen tatkräftig für studentische Belange eingesetzt hat.