Das Studierendenwerk Aachen ist Träger
von insgesamt 5 Kindertageseinrichtungen. Die Kinderkrippe Wolkennest in Jülich und die
Kindertagesstätte Sonnenstrahl in Aachen steht Kindern FH Studierender zur Verfügung.
Weitere Kindertageinrichtungen in Aachen sind die Kindertagesstätte Pusteblume, die Kinderkrippe
Piccolino und die Kindertagestätte Königshügel. Letzteres ist nur für Kinder RWTH-Studierender,
die anderen beiden Einrichtungen können Kinder FH- und RWTH-Studierender nutzen.
Der Career Service ist Beratungsstelle
für Studierende, Absolventen und Absolventinnen. Er unterstützt beim Übergang vom Studium in den
Beruf, in dem Kontakt zu unterschiedlichen Unternehmen hergestellt wird.
Außerdem weist der Service auf weitere zusätzliche Berufsqualifikationen wie beispielsweise
Fremdsprachen, Teamfähigkeit, Ausland- und Praxiserfahrung usw. hin und informiert Studierende
Absolventen und Absolventinnen über geeignete Maßnahmen und Veranstaltungen.
Bei weiteren Fragen steht dir der Career Service jederzeit zur Verfügung:
Career Service
Alle Informationen zur Semesterticketrückerstattung findest du unter: Semesterticket
Der Sozialfonds e.V. ist ein
gemeinnütziger Verein an der Fachhochschule Aachen. ProfessorInnen, MitarbeiterInnen,
Studierende und ehemalige der FH Aachen engagieren sich für das Wohl der Studierenden. Der
Arbeitsschwerpunkt des Sozialfonds ist die Unterstützung in sozialen Belangen von Studierenden
während des Studiums bzw. der Bachelor- und Masterarbeit. Dadurch wird eine Fortführung bzw. die
Beendigung des Studiums für Studierende mit sozialen Schwierigkeiten beispielsweise finanziellen
Problemen oder Schwangerschaft gewährleistet.
Der Sozialfonds e.V. vergibt Semester- und Examensdarlehen an Studierende der zur Finanzierung
ihres Studiums bzw. Abschluss ihres Studiums. Die Verwaltung der zinslosen Semester- und
Examensdarlehen und die Berücksichtigung der individuellen persönlichen Umstände gehören
ebenfalls zum Aufgabenfeld des Sozialfonds.
Bei weiteren Fragen kannst du die Internetseite des Vereins besuchen: Sozialfond
Es gibt unterschiedliche Punktegrenzen. Einige begrenzen lediglich die Teilnahme an der Prüfung, andere wiederum die gesamte Teilnahme am Modul. Da mittlerweile die einzelnen Regelungen kaum noch überschaubar sind hilft dort, wie auch in einigen anderen Fällen nur der Blick in die Prüfungsordnung.
Ein Attest wird notwendig, wenn der
Rücktritt gesundheitsbedingt weniger als sieben Tage vor der Prüfung stattfindet. Dabei sind zwei
Fälle zu beachten:
– Der erste ist der Rücktritt vor Beginn der Prüfung. Dafür reicht ein einfaches ärztliches Attest
aus dem die Prüfungsunfähigkeit und die Dauer hervorgeht. Möglicherweise kann durch Abweichung von
der ursprünglich geplanten Prüfungsform die Prüfungsunfähigkeit auch umgangen werden, so dass den
Studierenden kein zeitlicher Nachteil entsteht.
– Der zweite Fall ist der Rücktritt von einer Prüfung nach deren Beginn. Hier muss ein
hochschulärztliches Attest vorgelegt werden. Für uns ist das: Hochschularzt 52072 Aachen
Roermonderstr. 7 (Sprechzeiten: 08:00 – 15:00 Uhr)
Dazu kann man keine allgemeinen Aussagen treffen. Die genaue Zusammensetzung der Abschlussnote ist in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. In einzelnen Fällen können somit auch in verschiedenen Studiengängen mit verschiedenen Prüfungsordnungen unterschiedliche Zusammensetzungen auftauchen. Ob es dort im Einzelfall sinnvoll ist die Prüfungsordnung zu wechseln muss persönlich abgewogen werden.
In den meisten Fällen beträgt die Frist für Korrekturen 9 Wochen. Auf begründeten Antrag kann in einigen Fachbereichen diese Frist um 3 weitere Wochen verlängert werden. Die Begründung muss aktenkundig gemacht werden. In einzelnen Fachbereichen wird zwischen den einzelnen Prüfungsperioden unterschieden und die Verlängerung um 3 Wochen explizit ausgeschlossen.
Dabei ist man tatsächlich sehr stark vom Prüfer oder der Prüferin abhängig. Mit etwas Glück wird nur das nicht gewertet, was bereits mit einem verbotenen Hilfsmittel bearbeitet wurde. Es kann allerdings auch passieren, dass direkt die Klausur einkassiert wird und das Ergebnis eine “Verwaltungs-5” ist. Leider liegt uns aktuell dazu keine klärende Rechtsprechung vor.
Einen generellen Anspruch gibt es nicht. Grundsätzlich kann jede Prüfungsordnung vorsehen, dass Studierende die Möglichkeit dazu erhalten. Allerdings gibt es Studiengänge, in denen der 3A-Versuch auf eine bestimmte Anzahl beschränkt ist oder an gesonderte Vorbedingungen, wie beispielsweise ein Beratungsgespräch, geknüpft ist.
Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen kann nicht grundsätzlich verweigert werden. Es können Zeitfenster bekannt gegeben werden, in denen eine Einsicht möglich ist. Die zeitliche Beschränkung muss aber ausreichend sein (z.B. eine Woche). Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist der erste Schritt zu einem dezidierten Widerspruch. Weitere Informationen dazu erhaltet ihr bei uns, unter dem Punkt Prüfungsordnungberatung findet ihr die Kontaktmöglichkeiten.
Ja. Solange es in einem üblichen Maß ist, kann einem das nicht versagt werden. Das stellt einen Eingriff in die persönliche Intimsphäre dar. Sollte gesundheitsbedingt der Gang zur Toilette häufiger notwendig sein, sollte frühzeitig ein entsprechendes Attest im Prfungsamt eingereicht werden. Daraus resultiert im Zuge des Nachteilsausgleiches auch eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Multiple-Choice-Klausuren, bzw. Prüfungen
im Antwort-Auswahl-Verfahren, sind ein Spezialfall. Die Aufgaben der PrüferInnen sind im Grundsatz
anders gelagert. Die hauptsächliche Arbeit findet vor der Prüfung statt. Durch mehrere
Oberverwaltungsgerichtsurteile bestätigt müssen abstrakte Regelungen in der jeweiligen
Prüfungsordnung verankert sein. Derzeit ist dies in keinem Fall geschehen. Zumindest bei allen
Prüfungen mit einem größeren Anteil als 50% an Multiple-Choice-Aufgaben macht sich die Hochschule
sehr leicht angreifbar.
Ein weiterer Punkt, auf den Studierende achten sollten, ist die Bewertung. Punktabzüge für falsche
Antworten sind nicht zulässig. Ebenso darf eine nicht beantwortete Frage besser bewertet werden als
eine falsche Antwort. Dies ist allerdings sehr häufig der Fall. Ein dezidierter Widerspruch hat sehr
hohe Erfolgsaussichten.
Der Semesterbeitrag ist ein Pflichtbetrag, der von allen Studierenden in jedem Semester zu entrichten ist. Er wird bei Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung an die Fachhochschule Aachen überwiesen. Die Höhe des Semesterbeitrags kann von Semester zu Semester neu festgesetzt werden und setzt sich aus dem (a) Sozialbeitrag und (b) Studierendenschaftsbeitrag.
(a) Der Sozialbeitrag wird, zur Durchführung der Aufgaben des Studierendenwerkes Aachen, von Diesem erhoben. Mit diesem Beitrag werden u.a. soziale Dienstleistungen wie günstiges Wohnen (z.B. für Studierendenwohnheime), Kinderbetreuung, Mensen und Cafés mitfinanziert und allen Studierenden angeboten.
(b) Der Studierendenschaftsbeitrag geht an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der FH Aachen. Darin enthalten ist u. a. der Beitrag zur Finanzierung des Semestertickets und der Beitrag zur Durchführung der Aufgaben der Studierendenschaft.
In folgenden Fällen ist das möglich:
Exmatrikulation / Widerspruch der Einschreibung
Die Rückerstattung des gesamten Semesterbeitrages wird nur durch die Fachhochschule Aachen durchgeführt. Hierzu müssen die Anträge vor Vorlesungsbeginn bei der Fachhochschule Aachen eingereicht werden. Bitte wende Dich dafür an das Studierendensekretariat.
Das Semesterticket ist eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studierende ein Semester lang gilt. Es ist ein solidarisch finanziertes Ticket. Das Ticket kann nur so günstig angeboten werden, weil jede*r Studierende der FH Aachen dazu beiträgt. Die Kosten des Tickets sind bereits im Semesterbeitrag enthalten, der pro Semester fällig ist. In besonderen Fällen können die Kosten für das Semesterticket (Semesterticketbeitrag) zurückerstattet werden. Es besteht allerdings kein Anspruch auf die Rückerstattung des Semesterticketbeitrages.
Um eine Rückerstattung des Semestertickets beantragen zu können, solltest Du für Deinen Fall das entsprechende Antragsformular auf unserer Webseite ausfüllen und unterschreiben. Anschließend sendest Du das Antragsformular, gerne auch per E-Mail, uns, zusammen mit den geforderten Unterlagen, welche auch auf der zweiten Seite desselben Formulars aufgelistet sind. Bitte beachte, dass Dein Antrag nur dann zur Bearbeitung weitergegeben wird, wenn dieser bei uns vollständig eingeht.
Solltest du dich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, kannst du einen Antrag auf Grund von sozialer Bedürftigkeit stellen. Dafür solltest Du das Antragsformular vollständig ausfüllen und uns, mit allen erforderlichen Nachweisen in elektronischer Fassung per E-Mail zusenden. Welche Unterlagen erforderlich sind, entnimmst Du der Auflistung auf der zweiten Seite des Antragsformulars.
Der vollständige Antrag muss bei:
…eingehen.
In Ausnahmefällen kann die Frist unter Absprache mit dem*der Finanzreferent*in zur Nachreichung
von notwendigen Unterlagen verlängert werden.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen variieren. Wir bemühen uns um eine schnelle Bearbeitung. Bei Vollständigkeit der Unterlagen sollte die Bearbeitung i.d.R. nicht länger als vier Wochen dauern.
Grundsätzlich nein. Mit der Genehmigung Deines Antrags verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ausnahme: NUR bei Erstattung aufgrund sozialer Bedürftigkeit behält Dein Ticket weiterhin seine Gültigkeit.
Ja. Die Nichtnutzung des Semesterticket stellt keinen Erstattungsgrund dar.
Das Sozialstipendium richtet sich an die Studierenden, welche durch die Pandemie in eine besonders schwierige finanzielle Notlage geraten sind. Es wird durch den Sozialfonds der FH Aachen e.V. finanziert. Sozialfond FH Aachen
Die maximale Höhe des Sozialstipendiums richtet sich nach dem BAföG-Höchstsatz. Es kann für drei Monate beantragt werden. Ein Folgeantrag kann gestellt werden.
Um Dich auf ein Sozialstipendium bewerben zu können, musst Du gleichzeitig die Semesterticketrückerstattung aufgrund von sozialer Bedürftigkeit beantragen. Dabei setzt Du im dafür entsprechenden Kästchen auf der zweiten Seite des Antragsformulars ein Häkchen und reichst alle genannten Unterlagen vollständig ein.
Solltest Du Dich nach dem Erhalt eines dreimonatigen Stipendiums weiterhin in einer finanziellen Notlage befinden, kannst Du einen Folgeantrag stellen. Hierzu musst Du erneut die aktuellen Nachweise einreichen.
Der Sozialausschuss des Studierendenparlamentes übernimmt die Prüfung der Anträge aufgrund sozialer Bedürftigkeit. Er befasst sich mit Anträgen sozialer Härtefälle, zur Erstattung des Semestertickets und der Vergabe von Sozialstipendien an Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Du kannst einen neuen Antrag mit den Unterlagen stellen, die eine Verschlechterung Deiner finanziellen Lage belegen.
Die Abkürzung StAB steht für Stelle für Anregungen und Beschwerden. Sie ist eingebunden im Zentrum für Hochschuldidaktik und Qualitätsentwicklung an der FH Aachen.
Die Hochschule lebt von der aktiven Mitgestaltung durch die Studierenden. Viele Probleme werden von Studierende eher wahrgenommen als vielleicht von Lehrenden oder Mitarbeitern. Durch die aktive Beteiligung der Studierendenschaft ist es der Hochschule möglich auf Missstände oder Verbesserungsvorschläge einzugehen.
Hinter StAB steckt zurzeit Frau Professor Dr. Miriam Barnat. Sie leitet das Zentrum für Hochschuldidaktik und Qualitätsentwicklung
Der Schutz deiner Daten hat oberste Priorität. Solltest du nicht damit einverstanden sein, dass deine Daten weitergegeben werden, kannst du das von vornerein im auszufüllenden StAB Formular erklären.
In der Regel werden deine Anliegen schnell geregelt. Du kriegst innerhalb weniger Tage eine Bestätigung, das deine Beschwerde/Anregung eingegangen ist und das daran gearbeitet wird. Viele Angelegenheiten lassen sich schnell klären. Bei größeren Anliegen kann sich die Bearbeitungszeit erhöhen, worüber du aber informiert wirst.
StAB dient der Verbesserung deiner Studiensituation. Sie darf aber keine Plattform für Mobbing und Diskriminierung sein.
Deine Daten sind sicher und werden ohne deine Zustimmung nicht weitergegeben. Die Eingabe deiner Daten dient nur der Rückkopplung mit dir, damit dein Anliegen nach deinem Befinden passend bearbeitet wird. Es wird nur der Stelleninhaber der StAB Stelle, sowie eine Kontrollperson Einblick in deine persönlichen Daten haben. Die Daten werden aber nicht an Dritte weitergegeben, wenn du diesen Wunsch äußerst. Dies kannst du im Formular mit angeben.
Du bist einer von knapp 14.000 Studierenden an unserer Hochschule. Du kannst mit deinen Anregungen und Beschwerden das Studium für dich und deine aktuellen oder zukünftigen Mitstudierenden mitgestalten. Wenn du Sachen siehst, die das Studium verbessern könnten oder das Studium zurzeit stören, kannst du aktiv mithelfen diesen Zustand zu deinem und eurem Nutzen zu verbessern. Wenn Sachen nicht angesprochen werden, können sie auch nicht geändert werden.
Als Erstes machst du deine Eingabe online oder per Formular. Die StAB Stelle informiert dich über den Eingang deines Anliegens.
Selbstverständlich kannst du auch im ersten Schritt erstmals zu deinem Vertrauensdozenten gehen. Viele Probleme lassen sich bereits im Fachbereich selbst vor Ort lösen. Die Vertrauensdozenten verfügen über die Informationen und Kenntnisse, dir bei vielen Anliegen direkt vor Ort zu helfen. Solltet ihr gemeinsam keine Lösung finden, kannst du im nächsten Schritt auch noch eine Eingabe über die StAB Seite machen.
StAB findest du unter www.fhac.de/stab Dort kannst du online das passende Formular ausfüllen oder ein Formular ausdrucken, dass du per Postweg zum Zentrum für Hochschuldidaktik schicken kannst.
Ja, du kannst dich auch telefonisch
oder per Mail vorher informieren. Die Kontaktdaten lauten:
Prof. Dr. Miriam Barnat
Zentrum für Hochschuldidaktik und Qualitätsentwicklung Hochschuldidaktik & Evaluation :
barnat@fh-aachen.de
Tel. 0241-6009-51820
Selbstverständlich kannst du auch Fragen beim AStA stellen. Du erreichst uns unter folgender
Mailadresse
Referat Hochschulpolitik AStA der FH Aachen: hopo@asta.fh-aachen.org
StAB dient vor allem als Instrument zur Qualitätsentwicklung- und -haltung. Durch den aktiven Austausch mit den Studierenden und derer Anregungen und Beschwerden kann die Hochschule sich nachhaltig verbessern und Prozesse innerhalb der Hochschule optimieren, was sich positiv auf die Studiensituation der Studierenden auswirken kann. In einer Hochschule laufen auch manchmal Sachen falsch. Durch deine aktive Teilnahme am StAB Prozess hilfst du, dass diese Missstände aufgezeigt werden und beseitigt werden können.